Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ruhr-Universität Bochum ist bemüht, ihre Website https://www.entrepreneurship.ruhr-uni-bochum.de in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Entrepreneurship Education der Ruhr-Universität Bochum welche unter dem Einstiegslink https://www.entrepreneurship.ruhr-uni-bochum.de aufrufbar ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern (BGG & LGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 teilweise vereinbar.
Begründung
Die Ruhr-Universität Bochum verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt von mehreren hundert Webseiten. Der überwiegende Anteil der Seiten wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Seite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 9. März 2025 erstellt.
Diese Webseite wurde bisher noch nicht nach BITV sowie WCAG 2.1 geprüft. Eine Prüfung soll zeitnah erfolgen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Ruhr-Universität Bochum arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen.
Falls
- Sie bei der Verwendung der Webseite auf Barrieren stoßen
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht konform mit WCAG konform sind,
- oder Inhalte, unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten,
- oder andere Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben,
wenden Sie sich bitte per Email an:
digital-barrierefrei@ruhr-uni-bochum.de
Das Dezernat Hochschulkommunikation ist in diesem Fall Ihr erster Ansprechpartner und leitet Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrag zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Sollten Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den Antrag(Link downloads document) aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf